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Courtage / Honorar - Regelung
 

 

Wir weisen darauf hin , dass der Gesetzgeber die Courtagezahlung bundesweit neu geregelt hat.

 

Ab dem 23.12.2020 gilt für den Kauf und Verkauf bundesweit eine einheitliche Regelung.

 

Uns ist wichtig, dass wir Ihnen die neue gesetzliche Vorgabe transparent und   

     nachvollziehbar erklären.

 

Daher besprechen wir mit Ihnen vor dem Verkauf die Einzelheiten des neues Gesetzes.

     Nehmen Sie also ganz unverbindlich Kontakt zu uns auf.

 

In welcher Form das neue Gesetz zum Tragen kommt, ist von 

     den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängig. 

 

Die neuen gesetzlichen Vorgaben müssen unbedingt umgesetzt werden!

     Vereinbaren Sie also gerne eine kostenfreie Beratung.  

 

 

Sie können uns jederzeit per Telefon 0451 - 200 9 777 als auch per E- Mail: kontakt@sternberg-immobilien.com erreichen.

Unsere Philosophie ändert sich nicht: Wir wollen Ihnen auch 2022 weiterhin den besten Service bieten. 

Wir freuen uns auf Sie.  

STERNBERG Immobilien, Telefon 0451 - 2009777

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